Der Appell vor den anstehenden Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD ist eindeutig: Das Bauträgervertragsrecht muss in einen möglichen Koalitionsvertrag als Arbeitsfeld aufgenommen werden.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden allein 2016 knapp 100.000 Wohnungen durch Bauträger errichtet. Für die kommenden Jahre kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen weiter ansteigen. Das Bauträgergeschäft wird eine entscheidende Rolle spielen, um der Wohnungsknappheit in städtischen Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Angesichts der Relevanz der Verbrauchergruppe fordert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V., bestehende Gesetzeslücken zu schließen: "Private Bauherren investieren jährlich ca. 3,7 Milliarden Euro in den Wohnungskauf vom Bauträger. Dem gegenüber steht eine lückenhafte Rechtslage bei diesen Geschäften. Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen ist dringend notwendig", so der Verbraucherschützer.
Käufer benötigen mehr Sicherheit
Probleme treten besonders im Insolvenzfall auf. Kauft ein Verbraucher eine Wohnung vom Bauträger, bezahlt er für Eigentum, das zunächst auf dem Grundstück eines anderen, nämlich dem des Bauträgers, entsteht. Erst mit Fertigstellung bekommt der Bauherr seine Wohneinheit übergeben. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, drohen Bauherren lange und teure Rechtsstreite. Der Käufer kommt nach aktueller Rechtslage kaum aus seinem Vertrag. Die Fortsetzung des Bauvorhabens in Eigenregie ist schwer möglich, da sich hierfür alle Käufer einig sein müssten. Ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags und eine ausreichende finanzielle Absicherung des Käufers sind nicht vorhanden.
Baubranche, Wissenschaft und Interessenvertreter fordern Änderungen
Im Herbst dieses Jahres hatte der Bauherren-Schutzbund e.V. ein rechtspolitisches Fachforum zum Thema Bauträgervertragsrecht abgehalten. Die teilnehmenden Vertreter aus der Baubranche, Wissenschaft und Rechtsprechung kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber hier dringend nachbessern muss. Der BSB fordert deshalb, dass das lückenhafte Bauträgerrecht auf die politische Agenda gesetzt und in einem Koalitionsvertrag berücksichtigt werden muss.
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