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Zollernalb:

OEW klagt vor dem Bundesverfassungsgericht

Stand: 13.12.17 17:26 Uhr

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, kurz OEW, dem auch die Landkreise Reutlingen und Zollernalb angehören, klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Nachhaftungsgesetz, das der deutsche Bundestag dieses Jahr verabschiedet hat.

Sollte die EnBW wegen der Kosten für Stilllegung und Rückbau ihrer Atomkraftwerke zahlungsunfähig werden, würde die OEW als einer der Hauptanteilseigner in die Pflicht genommen. Die beteiligten Landkreise könnten die anfallenden Kosten aber nicht schultern und müssten diese letzlich an ihre Bürger weitergeben.
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