Die Diskussion um Negativzinsen für Sparguthaben war aufgekommen, weil Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der Notenbank Geld parken, statt es als Kredit an Kunden weiterzugeben. Bedeutet: Banken geben Geld derzeit lieber her, als es für fleißige Sparer aufzubewahren.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Volksbank Reutlingen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Tübingen eingereicht, als diese Negativzinsen einführen wollte. Die Volksbank Reutlingen hatte nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren Preisaushang zwar geändert und die zuvor für Tages- und Festgeldkonten eingeführten Negativzinsen zurückgenommen, die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgegeben. Das Institut will Negativzinsen für die Zukunft nicht ausschließen.
Die Verbraucherschützer wollten "gerichtlich überprüfen, ob Negativzinsen für Geldanlagen über Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam eingeführt werden können", erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Volksbank Reutlingen ist demnach nicht die erste und nicht die einzige Bank, die Negativzinsen eingeführt hat. "Wir gehen davon aus, mit diesem Verfahren einen Schritt weiterzukommen und einige Fragen zur Zulässigkeit von Negativzinsen zu Gunsten der Verbraucher klären zu können", kommentiert Nauhauser.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein Negativzins mit dem Grundgedanken des §488 BGB nicht zu vereinbaren. Denn nach §488 BGB wird (nur) der Darlehensnehmer verpflichtet, den geschuldeten Zins zu zahlen. Verbraucher sind in diesem Fall als Darlehensgeber anzusehen und können somit durch eine Klausel in den AGB nicht verpflichtet werden, Zinsen zu zahlen. Daher geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass diese Klauseln rechtswidrig und somit unwirksam sind.
Freitag, 08. Dezember 2017 | |
08:51 |
Urteil: Landgericht Tübingen wendet Strafzinsen für Kleinsparer ab Das Landgericht Tübingen hat heute ein Urteil gefällt, das für die Bankenbranche in ganz Deutschland richtungsweisend ist: Bei bestehenden Verträgen Strafzinsen für Sparguthaben einzuführen, etwa für Tagesgeld-Guthaben, ist nicht zulässig. Die Volksbank Reutlingen hatte erwogen, solche Negativzinsen zu erheben. Verbraucherschützer klagten. [Weiterlesen]
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Dienstag, 18. Juli 2017 | |
10:26 |
Verbraucherzentrale verklagt Volksbank Reutlingen wegen Minuszinsen Beim Landgericht Tübingen ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen eingegangen. [Weiterlesen]
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Mittwoch, 28. Juni 2017 | |
16:14 |
Volksbank stellt klar: keine Negativzinsen für Kleinsparer Die Volksbank Reutlingen wird vorerst keine Negativzinsen für Kleinsparer erheben. Das hat die Bank jetzt noch einmal bestätigt. [Weiterlesen]
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Mittwoch, 14. Juni 2017 | |
16:14 |
Verbraucherzentrale mahnt Volksbank Reutlingen ab - Volksbank entschuldigt sich Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt: Die Volksbank Reutlingen hatte Negativzinsen eingeführt. Darüber berichtete unter anderem das Handelsblatt. Negativzinsen sind derzeit nichts Ungewöhnliches. Zahlreiche Banken erheben sie für Geschäftskunden und Privatleute mit sehr hohem Vermögen, darunter auch die Volksbank Ermstal-Alb. Neu war, dass die Negativzinsen ab dem ersten Euro gelten sollten. Nur: Faktisch machte die Volksbank davon keinen Gebrauch. Jetzt hat die Verbraucherzentrale die Volksbank Reutlingen abgemahnt. [Weiterlesen]
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09:16 |
Volksbank reagiert auf Abmahnung der Verbraucherzentrale Die Volksbank Reutlingen hat mit einer Stellungnahme auf die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagiert. Hintergrund sind die Negativzinsen, die die Bank zwar eingeführt hat, von der sie derzeit aber keinen Gebrauch macht. [Weiterlesen]
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Dienstag, 13. Juni 2017 | |
17:04 |
Verbraucherzentrale mahnt Volksbank Reutlingen ab Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart hat die Volksbank Reutlingen abgemahnt und rechtliche Schritte eingeleitet. Grund dafür ist die Einführung von Negativzinsen, die in der vergangenen Woche auch bei uns für Schlagzeilen gesorgt hatte. [Weiterlesen]
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Mittwoch, 07. Juni 2017 | |
11:10 |
Vorerst kein Negativzins für Normalsparer Die Volksbank Reutlingen wird auch weiterhin in absehbarer Zeit keinen Negativzins von Normalsparern einziehen. Überregionale Medien hatten berichtet, die Bank hätte als erste in Deutschland jetzt Negativzinsen oder Verwahrentgelt ohne Vermögensgrenze eingeführt. [Weiterlesen]
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