Regierungspressekonferenz in Stuttgart | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Inklusion statt Fürsorge - neues Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Stand: 23.07.14 19:07 Uhr

Die grün-rote Landesregierung hat sich nach zum Teil heftigen Diskussionen auf einen Kompromiss beim neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung geeinigt. Das Streit-Thema – ob der obligatorische Behindertenbeauftragte in den 44 Stadt-und Landkreisen neben- oder hauptamtlich sein muss, darf jetzt vor Ort entschieden werden. Sozialministerin Katrin Altpeter, SPD, hatte ursprünglich auf Hauptamtlichkeit bestanden. Das hatte vielerorts Ablehnung hervorgerufen. Der Gesetzesentwurf ist jetzt zur Anhörung frei gegeben.

Grün-Rot könne mit dem neuen Gleichstellungsgesetz im Ländervergleich die Nase vorn haben. Denn nach Sozialministerin Katrin Altpeter sei das neue Gesetz, das Weitreichendste in der ganzen Bundesrepublik. Es solle sich nicht wie bisher am Prinzip der Fürsorge, sondern, gemäß der UN-Konvention, am Prinzip der Inklusion orientieren. Und: in Zukunft sollen auch die Kommunen fest eingebunden werden.

"Das bedeutet, dass alle 44 Stadt- und Landkreise gesetzlich verpflichtet sind, Behindertenbeauftragte zu bestellen", so Katrin Altpeter. "Die Aufgabe der Beauftragten ist es einerseits die Behörden zu beraten, anderseits aber auch eine Ombutz- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige zu sein", konkretisierte die Ministerin.

Ein Streitpunkt zwischen Grün und Rot scheint nun auch geklärt: Den Stadt- und Landkreisen soll es – ganz nach dem Wunsch der Grünen - frei stehen, ob sie einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Behindertenbeauftragten berufen wollen. Die Kosten für die Behindertenbeauftragten werde das Land tragen. Allerdings – so der grün-rote Kompromiss – gesplittet. Zunächst erhalte jeder Stadt- und Landkreis eine pauschale Kostenerstattung von 3.000 Euro für die ehrenamtliche Ausübung des Amtes. Im Falle der hauptamtlichen Wahrnehmung, könne eine zusätzliche Förderung von noch einmal 3.000 Euro beim Sozialministerium beantragt werden, erklärte Altpeter.

Insgesamt stünden dafür 2,8 Millionen Euro zur Verfügung. Und auch das Land sei mit dem neuen Gesetz verpflichtet, zusammen mit dem Landesbehindertenrat, einen Landes-Beauftragten für Menschen mit Handicap zu bestimmen. Seine oder ihre Aufgabe sei es, darauf hinzuwirken, dass überall "gleichwertige Lebensbedingungen" für Menschen mit und ohne Behinderungen geschaffen werden. Das Amt solle unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend ausgeübt werden, so die Sozialministerin.

Außerdem solle die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit dem neuen Gesetz, gestärkt werden. Denn die so genannte Verbandsklage werde um einige Punkte erweitert: "Da geht es um Klagen gegen Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot und der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand, im öffentlichen Personenverkehr, bei der Gestaltung des Schriftverkehrs sowie bei der Gestaltung medialer Angebote", erläuterte Altpeter.
Das neue Gesetz sei ein riesen Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft in der gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gelebt werde. Schon zum 1. Januar 2015 könnte es in Kraft treten.

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