Für rund 90.000 Flüge werde es laut Rheinische Post praktisch keine Erstattung geben, weil sie schon vor dem 15. August gebucht worden seien. An diesem Tag hatte Air Berlin Insolvenz angemeldet. Ihre Ansprüche müssen Kunden beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Kosten für die restlichen 10.000 Kurzstreckentickets würden dagegen erstattet, heißt es in dem Bericht. Zudem sollen weitere Air-Berlin-Flugzeuge inklusive Crew der Lufthansa-Tochter Eurowings überlassen werden.
Air Berlin teilt mit: Wer nach dem 15. August 2017 gebucht hat, erhalte eine Erstattung des Flugpreises, wenn sein Flug nicht mehr durchgeführt wird. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften seien nicht möglich.
Flüge mit Air Berlin und der nicht insolventen NIKI sind weiterhin buchbar. Sämtliche Tarife bleiben vorerst bestehen. Zahlungen für Flüge, die ab dem 1. November 2017 durchgeführt werden, sollen laut Unternehmen durch einen Treuhänder abgesichert werden. Sofern solche Flüge wider Erwarten nicht durchgeführt werden sollten, werde den betroffenen Fluggästen der Ticketpreis erstattet. Dies betreffe nur Buchungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind.
Air Berlin hatte zuvor bereits rund 100.000 Langstreckentickets storniert, weil die Airline am 15. Oktober den letzten Flug nach Übersee abwickelt.
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