Metallbaubetrieb | Bildquelle: RTF.1

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Wirtschaftsverband widerspricht Studie zu befristeter Beschäftigung: "Kein Massenphänomen"

Stand: 06.09.17 15:12 Uhr

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat eine Studie vorgelegt, wonach im letzten Jahr 45 Prozent der neueingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag erhielten. Im Jahr zuvor waren es 41 Prozent. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) widerspricht: "Der Anteil der Befristungen an allen Beschäftigungsverhältnissen liegt seit Jahren deutlich unter zehn Prozent."

"2016 waren es lediglich acht Prozent. Befristungen sind also kein Massenphänomen", erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Darüber hinaus erhalten knapp drei Viertel der zunächst befristet Beschäftigten eine Anschlussbeschäftigung.

Befristete Arbeitsverhältnisse sind oft erforderlich, um unbefristete Arbeitnehmer zu vertreten, die sich vorübergehend in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Neben Vertretungsbefristungen und vergleichbaren Befristungen spielt auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund eine Rolle. Sie ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen, die heutzutage mit globalen Marktschwankungen konfrontiert sind und deshalb oft nicht abschätzen können, ob ein Anstieg der Aufträge nur ein kurzfristiges Hoch ist oder sich die Auftragslage langfristig auf hohem Niveau stabilisiert. "In einer solchen Lage erleichtert die sachgrundlose Befristung die Entscheidung des Unternehmers, überhaupt neue Arbeitsplätze zu schaffen", so Brossardt. Die sachgrundlose Befristung ist damit Ausdruck der Unternehmerfreiheit und darf nicht in Frage gestellt werden. Hinzu kommt auch der positive Effekt für Arbeitnehmer, denen ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz ermöglicht.

Befristete Arbeitsverhältnisse werden stärker im öffentlichen Dienst eingesetzt. Die Befristungsquote liegt hier seit Jahren über der der Privatwirtschaft. "In der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre waren 2015 knapp zwölf Prozent der Beschäftigten befristet tätig. In der Privatwirtschaft betrug der entsprechende Anteil nur knapp elf Prozent, im öffentlichen Dienst dagegen rund 23 Prozent", erläutert Brossardt.

Eine stärkere Regulierung von flexiblen Beschäftigungsformen lehnt die vbw ab. "Diese würde die gute Beschäftigungssituation gefährden und gerade den Schwächsten am Arbeitsmarkt, nämlich Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Berufsanfängern, den Einstieg in einen Job erschweren", so Brossardt.

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