Fußball: TuS Metzingen | Bildquelle: RTF.1

Neue Vorschriften:

Sportplätze, Carsharing, Staubsauger - Das ändert sich im September

Stand: 01.09.17 08:21 Uhr

Carsharing Fahrzeuge sollen künftig Sonderparkplätze finden und kostenfrei parken können. Staubsauger werden noch energieeffizienter. Sportanlagen können jetzt auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser genutzt werden. Diese und andere Neuregelungen treten im September in Kraft.

Verkehr

Das Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Diesen Trend zum Teilen von Autos will die Bundesregierung unterstützen – mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Das neue Carsharing-Gesetz tritt zum 1. September 2017 in Kraft.

Mehr Energieeffizienz für Staubsauger

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern werden zum 1. September 2017 nochmals erhöht. Dann dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel gelangen. Die Skala reicht von Energieeffizienzklasse A+, A++, A+++ bis Energieeffizienzklasse D. Die Energieeffizienzklassen E, F und G fallen weg. Darüber hinaus dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein. Einbußen bei der Leistungsfähigkeit müsse man aber nicht erwarten: Neu zugelassene Staubsauger müssen künftig noch weitere Kriterien erfüllen. Von harten Böden müssen die neuen Staubsauger mindestens 98 Prozent, von Teppichböden mindestens 75 Prozent Staub aufnehmen. In die Umgebung dürfen die Geräte nicht mehr als ein Prozent Staub abgeben. Der Motor muss mindestens 500 Stunden einsetzbar sein. Der Schlauch muss unter Belastung mindestens 40.000 Schwenkungen aushalten. Die neuen Modelle würden also nicht nur stromsparender, sondern auch leiser, gründlicher und belastbarer, so die Bundesregierung.

 

Lärmschutzverordnung für Sportanlagen geändert

Um Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser nutzen zu können, erlaubt die neue Lärmschutzverordnung dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen.

Tierschutz

Ab dem 1. September 2017 ist es grundsätzlich verboten, hochträchtige Tiere zu schlachten. Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit dürfen nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden. Ausgenommen sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.
WERBUNG:



Seitenanzeige: