Nachdrücklich verurteilte die Menschenrechtsorganisation die Festnahme des Autors, der sich in seinen Werken um die Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern verdient gemacht hat. „Akhanli darf nicht ausgeliefert werden, weil ihm in der Türkei ernste Gefahr für Leib und Leben droht", sagte Delius.
„Wenn demokratische Rechtsstaaten und ihre Rechtssysteme von Diktaturen gezielt für die politische Verfolgung Andersdenkender instrumentalisiert werden, müssen sich Rechtsstaaten wehrhaft zeigen und reagieren", erklärte Delius. „Ohne eine Reform des umstrittenen Systems der „Red Notice" macht sich die Interpol zum Büttel der Feinde des Rechts."
Innerhalb von drei Wochen ist die Festnahme Akhanlis bereits der zweite Fall einer politischen motivierten und rechtlich dubiosen Inhaftierung eines deutschen Staatsbürgers aufgrund einer „Red Notice". Am 26. Juli
2017 war der uigurische Menschenrechtsverteidiger Dolkun Isa beim Betreten des Italienischen Senats in Rom vorläufig festgenommen worden.
Der Menschenrechtler ist deutscher Staatsbürger und Generalsekretär des in München ansässigen Weltkongresses der Uiguren, einem Dachverband uigurischer Organisationen aus aller Welt. Die „Red Notice" war von Chinas Behörden lanciert worden, um Isa an der Teilnahme an einem offiziellen Termin im Senat zu hindern. China lässt den Menschenrechtler seit Jahren wegen vermeintlicher Unterstützung des Terrorismus per Haftbefehl suchen. „Chinas Behörden nutzen die „Red Notice" inzwischen systematisch, um die Bewegungsfreiheit von im Ausland lebenden Menschenrechtlern einzuschränken und de facto ein Berufsverbot gegen sie zu verhängen", sagte Delius. „Wenn man sich als deutscher Staatsbürger selbst in der Europäischen Union nicht mehr frei bewegen kann, weil eine Verhaftung droht, dann gibt es gravierenden Fehler im System der Interpol."
Die „Red Notice" ist ein Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Inhaftierung, um die Auslieferung der entsprechenden Person zu veranlassen. Sie wird von einem Mitgliedsland zentral an die Interpol geleitet und ohne weitere Überprüfung von dort an die Polizeibehörden der 190 Mitgliedstaaten verteilt.
Quelle: GfbV
![]() | Bedeckt 6 / 9° C Luftfeuchte: 83% |
![]() | Bedeckt 9 / 12° C Luftfeuchte: 74% |
![]() | Bedeckt 8 / 10° C Luftfeuchte: 85% |