In der Landeshauptstadt Stuttgart könnte es infolge des Urteils ab dem Jahreswechsel Diesel-Fahrverbote geben. Davon wären wären alle Dieselfahrzeuge betroffen, die nicht die Euro 6-Norm vorweisen können. Das Gericht urteilte, der Gesundheitsschutz sei höher zu gewichten als die Handlungsfreiheit der betroffenen Autofahrer. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung, dass alle anderen Möglichkeiten zur Luftreinhaltung nicht ausreichend sind. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.