Landgericht Tübingen | Bildquelle: Landgericht Tübingen

Trochtelfingen/ Tübingen:

Schlägerei mit tödlichen Folgen: Ablauf unklar. Angeklagter wegen Körperverletzung verurteilt.

Stand: 12.07.17 17:46 Uhr

Im Fall eines im Januar Nach einer Schlägerei an einer Hirnblutung verstorbenen 67—jährigen Trochtelfingers hat das Tübinger Landgericht den angeklagten Schwager wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt.

Den Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ließ die Staatsanwaltschaft fallen. Der 67-jährige war am 31. Dezember 2016 im Rahmen eines heftigen Familienstreits während einer körperlichen Auseinandersetzung mit seinem Schwager zu Boden gegangen und mit dem Kopf aufgeschlagen. Tage später war er gestorben. Wie und warum der 67-jährige zu Boden ging – durch Stolpern oder einen Faustschlag – konnte nicht ermittelt werden. Jede Seite habe der Gegenseite „die Rolle des Wolfs" zugewiesen, so der Richter. Er selbst bezeichnete das Urteil als unbefriedigend. Als erwiesen sah das Gericht aber an, dass der Angeklagte dem bereits liegenden 67-jährigen noch in den Rücken trat.
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