Tübinger Vertrag | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

500 Jahre Tübinger Vertrag - Festakt in der neuen Aula

Stand: 12.07.14 15:24 Uhr

Fast auf den Tag genau 500 Jahre ist es her, dass Herzog Ulrich und die Landstände den Vertrag zu Tübingen unterzeichnet haben. Das Jubiläum ist Anlass für eine viertägige wissenschaftliche Tagung an der Universität. Dazu gabs gestern Abend einen Festakt in der Alten Aula.

Um 1500 war das Herzogtum Württemberg neben Habsburg und Bayern die wichtigste Größe im Süden des Heiligen Römischen Reiches. Herrscher und Untertanen lebten von Land- und Forstwirtschaft. Der bedeutendste Landbesitzer war Herzog Ulrich selbst. Der Bürger war hingegen durch Leibeigenschaft an die Herrschaft Württemberg gebunden. Der unmittelbare finanzielle Nutzen der Leibeigenschaft sei laut Historiker Dr. Andreas Schmauder für die Herrschaft zwar gering gewesen.

Entscheidend sei gewesen, dass die Leibeigenschaft mit ihren Heiratsverboten in fremden Herrschaften und mit ihrem Abzugsverbot aus dem Territorium Menschen- und Vermögenswerte an die Herrschaft gebunden habe und Landflucht verhindern sollte. Dazu sollten die einfachen Bürger hohe Steuern zahlen, um die Schulden des Landes zu tilgen. Gleichzeitig kam es zu Spannungen innerhalb der Landstände, weil sich die Bauern von den städtischen Führungsständen bevormundet fühlten. Die Spannungen führten im Mai 1514 zum sogenannten "Aufstand des Armen Konrad". Um der Situation Herr zu werden, berief Herzog Ulrich im Juni einen großen Landtag in Stuttgart ein. Schmauder zufolge sollte dort, entgegen des bisherigen Reglements, auch ausdrücklich der gemeine Mann der Amtstädte und ländlichen Gemeinden die Möglichkeit zur Einbringung seiner Klagepunkte erhalten. Die Menschen hätten gerechte Gerichtsverfahren für alle, Mitbestimmung bei der Steuererhebung und bei der Außenpolitik des Landes gefordert. 

Nach zweiwöchiger Beratung handelten die Beteiligten den Tübinger Vertrag aus, der die Bürgerrechte regeln sollte und dem gemeinen Mann unter anderem Mitspracherecht und Freizügigkeit gewährte. Er sicherte den Gemeinden Schutz vor weiteren Zugriffen des Staates zu. Der Tübinger Vertrag sei, laut Schmauder, vielfach als erste Verfassung in Europa "mit demokratischen Einschlag, welche jedem Untertanen die allgemeinen Menschenrechte verbürge" bezeichnet worden. Von zahlreichen Historikern des 19. Jahrhunderts vor allem sei er daran anknüpfend enthusiastisch zur Magna Charta der Württemberger erhoben worden. Der Vertrag habe im In- und Ausland große Wertschätzung und Popularität erfahren. Für die Tübinger Obrigkeit habe der Vertrag auch heute noch eine große Bedeutung – was die zahlreichen Veranstaltungen und Ausstellungen belegen.

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