Christoph Degenhart, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, sagte der Rheinischen Post: "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten." Er sei nicht sicher, ob das Bundesverfassungsgericht das Standvermögen hätte, sich dem neuen Gesetz in den Weg zu stellen.
Noch weiter geht Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover. Sie sagte der "Rheinischen Post": "Die Ehe für alle steht mit Artikel 6 in Einklang. Ich bin zuversichtlich, dass das hält." Da die Ehe nirgends definiert sei, hätte der Gesetzgeber einen "sehr großen Gestaltungsspielraum", sagte Brosius-Gersdorf. "Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte. Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen", sagte die Juristin.
Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sagte: "Es gibt im Grundgesetz sicherlich kein Diskriminierungsgebot." Entweder verstehe man den Ehe-Artikel "entwicklungsoffen". "Oder er ist traditionell, dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen."
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