Tunneldurchstich Scheibengipfeltunnel | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Scheibengipfeltunnel wird Ende Oktober/Anfang November 2017 freigegeben

Stand: 20.06.17 14:25 Uhr

Der Scheibengipfeltunnel, der künftig die B312 an Reutlingen vorbei führt, wird nach rund achtjähriger Bauzeit voraussichtlich Ende Oktober bzw. Anfang November 2017 für den Verkehr freigegeben. Die neue Ortsumfahrung hat auch große Bedeutung für die Luftreinhalteplanung in der Stadt Reutlingen. Das Projekt blieb im Wesentlichen im Kostenrahmen.

Regierungspräsident Tappeser würdigte  heute bei einem Rundgang die große Leistung der beteiligten Bauunternehmen und Planungsbüros sowie des Projektteams um dessen Projektleiter Norbert Heinzelmann, das aus vielen Bereichen der Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums große Unterstützung erfahren habe. Mit großem Engagement und großer Fachkompetenz sei es gelungen, Baden-Württembergs größte Tunnelbaustelle im Zeitplan umzusetzen und den gesetzten Kostenrahmen im Wesentlichen einzuhalten.

Die neue rund 125 Mio. € teure Ortsumfahrung soll eine erhebliche verkehrliche Entlastung der Innenstadt von Reutlingen und deutliche Verbesserungen für den Verkehr auf dem Streckenzug Engstingen – Metzingen bringen. Gleichzeitig führt diese Entlastung auch zu einer deutlichen Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung in der Innenstadt, so die Erwartung. Regierungspräsident Tappeser betont:

„Der Scheibengipfeltunnel allein reicht jedoch nicht aus, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten. Es sind daher noch weitere verkehrliche Maßnahmen erforderlich, die zu einer Reduzierung des Verkehrs in der Lederstraße und zu einer maximalen Auslastung des Scheibengipfeltunnels führen."

Schließlich eröffne die neue Ortsumfahrung viele Möglichkeiten der innerstädtischen Entwicklung in Reutlingen. 

Bis zur Verkehrsfreigabe Ende Oktober / Anfang November werden vor allem noch die Arbeiten im Bereich der Tunnelbetriebstechnik und des Straßenbaus im Bereich des Süd- und Nordportals zu Ende gebracht. Außerdem werden noch Lärmschutzwände im Süden und Norden der Ortsumgehung sowie Lichtsignalanlagen am Efeu-Knoten im Norden und der Rampe am höhengleichen Anschluss am Südknoten gebaut, die Beschilderung entsprechend der Straßenverkehrsordnung angebracht, die passiven Schutzeinrichtungen vervollständigt sowie Markierungen und Zäune hergestellt. Alleine in diesem Jahr werden noch Bundesgelder in Höhe von 14 Mio. € verbaut.

Zum Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans kann noch bis einschließlich 23. Juni 2017 gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, schriftlich (Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen) oder elektronisch (Abteilung5@rpt.bwl.de) Stellung genommen werden. Bis Ende September muss die Fortschreibung spätestens fertig gestellt werden.

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