Die Stellungnahme lautet wie folgt:
"Die Volksbank Reutlingen hat seit Dezember 2016 mit ihrem Preisaushang Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen für Girokonten und Festgeldkonten zwar transparent gemacht, macht aber ihren sich daraus ergebenden Anspruch aktuell nicht geltend. Diesbezügliche Gespräche werden derzeit lediglich mit vermögenden Privat- und vor allem Firmenkunden geführt. Sollten wir unseren Anspruch zukünftig einmal geltend machen wollen, informieren wir unsere Kunden natürlich frühzeitig über diese Änderung, so dass diese z.B. ihr Geld auch anders anlegen können. Die Möglichkeiten hierzu sind ja vielfältig.
Die Bekanntgabe der Negativzinsen im Preisaushang wurde damals rechtlich geprüft und für rechtskonform erklärt. Durch die Einschätzung der Verbraucherschützer ist nun eine neue Sachlage eingetreten, die wir sorgfältig prüfen und bewerten müssen. Dies geschieht aktuell."
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