Flugzeug am Boden | Bildquelle: Pixabay.com

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Air Berlin erklärt gekaufte Flugtickets für sicher - Diese Rechte haben Kunden

Stand: 10.06.17 06:14 Uhr

Obwohl Air Berlin bei den Ländern NRW und Berlin Voranfragen für Bürgschaften gestellt hat, müssten sich die Passagiere keine Sorgen um die Sicherheit ihrer bezahlten Tickets machen. Dies erklärte der Vertriebsvorstand von Air Berlin, Götz Ahmelmann.

"Die Tickets sind sicher. Die Kunden können beruhigt bei uns buchen. Die Buchungszahlen sind stabil. Die Flugzeuge sind gut gefüllt. Es hat sich für uns operativ und finanziell nichts geändert", sagte Ahmelmann der Rheinischen Post.

Der Wettbewerbsexperte Justus Haucap hatte Bürgschaften für Air Berlin abgelehnt. "Der Staat sollte auf keinen Fall mit Bürgschaften aushelfen. Das würde nur eine falsche Geschäftspolitik und schlechtes Management belohnen", sagte Haucap der Zeitung.

"Der Wettbewerb im Luftverkehr funktioniert. Dazu gehört auch, dass schlecht gemanagte Unternehmen aus dem Markt ausscheiden, so bitter das für die Angestellten sein mag." Der Professor der Uni Düsseldorf ist zuversichtlich: "Die allermeisten werden auch schnell neue Jobs finden bei der aktuellen Arbeitsmarktlage. Auf keinen Fall dürfen schon wieder Verluste dem Steuerzahler aufgebürdet werden, während private Investoren die Gewinne einstreichen."

Möglichkeiten für betroffene Kunden

"Die Schwierigkeiten bei Air Berlin dürfen nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden. Leider kennen aber nur rund 10 Prozent der betroffenen Fluggäste ihre Rechte bei Flugausfällen." erklärt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.

Fluglinien, die einen Flug streichen, müssen Passagiere mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Flugdatum darüber informieren. Ansonsten besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro.

"Betroffene Fluggäste sollten alle verfügbaren Informationen sorgfältig dokumentieren, damit sie Streichungen und Verschiebungen beweisen können. Wenn eine Fluglinie ihren Passagieren massiv Zeit stiehlt, dann muss sie dafür zahlen." sagt Sandra Rosenberg von refund.me.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn weniger als 7 Tage vorher informiert wird und der Abflug mehr als eine Stunde früher oder mehr als zwei Stunden später als geplant stattfindet.

Eine Entschädigung gibt es auch, wenn die Fluglinie 14 bis 7 Tage vor dem Abflug informiert hat und der Abflug mehr als zwei Stunden früher oder mehr als vier Stunden später als ursprünglich geplant ankommt.

Die Fluglinie muss sich auf jeden Fall um eine Ersatzbeförderung kümmern. Sollte sie dies verweigern, lohnt es sich auf jeden Fall, die entstandenen Mehrkosten für die Ersatzbeförderung bei der Airline zur Erstattung einzureichen.

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