Diese hatte sich ablehnend gegenüber den in dem Paket enthaltenen Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten geäußert und verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Die Maßnahmen gingen an Grenzen dessen, was den Freiheitsrechten der Bürger zuzumuten sei.. Zudem sei auch die Wirkung der Maßnahmen fragwürdig. Strobl hatten indessen bereits im Januar betont, dass die Maßnahmen als Möglichkeit im grün-schwarzen Koalitionsvertrag erwähnt seien. Auch Miniisterpräsident Winfried Kretschmann hatte dem damals nicht widersprochen.