Thomas Strobl und Winfried Kretschmann | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Vorratsdatenspeicherung bleibt Streitpunkt: Neues Anti-Terror-Paket nimmt Formen an

Stand: 09.06.17 17:46 Uhr

Spätestens bis zum Herbst soll das Land gegen islamistische Anschläge maximal gerüstet sein. Unter diesem Motto hat Innenminister Thomas Strobl, CDU, bereits im Januar ein weiteres Antiterrorpaket vorgelegt. Es soll Polizei und Verfassungsschutz deutlich mehr Rechte einräumen. Potentielle Anschläge sollen bereits im Vorfeld verhindert werden - mit einschneidenden Maßnahmen: darunter Fußfesseln für Gefährder, Entschlüsselungsrechte für mobile Messenger-Dienste wie Whatsapp- oder Online-Durchsuchungen von Computern. Das Paket nimmt jetzt Gestalt an . Widerstand gibt es von der Grünen-Fraktion indessen noch vor allem bei einem Punkt


Wie können Anschläge islamistischer Terroristen verhindert werden? Für Sicherheitsexperten ist die Sache klar. Der Staat soll für technologische „Waffengleichheit" sorgen. Beispielsweise, in dem die Sicherheitsbehörden auf die von Terroristen bevorzugt genutzten Kommunikationskanälen wie Whatsapp oder die PCs von Verdächtigen online zugreifen dürfen.

Diese und weitere Maßnahmen soll das neue Sicherheitspaket des Innenministers leisten - über Änderungen beim Polizei- und Verfassungsamtschutzgesetz. Das Polizeigesetz soll vorbeugende Telekommunikationsüberwachung möglich machen. Dies aber nur "unter strengsten Voraussetzunen", wie Strobl immer wieder betont. Und "nur zu Verhinderung schwerer und schwerster Straftaten".

Probleme haben die grüne Landtagsfraktion und deren Verhandlungsführer Uli Sckerl vor allem noch mit dem Zugriff auf Telefon-Verbindungsdaten, in früheren Zeiten als sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" bezeichnet.  Für viele Experten ist diese zum Nachvollziehen von Hintermännern und Strukturen unverzichtbar. Datenschützer warnen vor Missbrauch und einem Bürger unter Generalverdacht. Sie erinnern daran, dass das Bundesverfassungsgericht ein ähnliches Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat.Zumindest bis das Bundesverfassungsgericht über eine bereits wieder eingereichte Klage entschieden hat, so heißt es, wollen die Grünen ihre Zustimmung offen lassen.

Strobl hält die derzeitige Debatte indessen für ein Scheingefecht:Das BVG habe "den Zugriff  auf Telefon-Daten nicht per se untersagt", sondern an "gewisse Voraussetzungen" geknüpft. Diesen habe alte Gesetz nicht entsprochen. Das neue Recht hingegen "berücksichtigt das natürlich und wir selbstverständlich auch". Dabei geht es nicht um Inhalt, sondern um die Verbindungsdaten und die Länge der Gespräche.

Indessen hatte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann bereits im Januar klar zu einschneidenden Maßnahmen bekannt: Der demokratische Staat müsse sich "wehrhaft und kämpferisch zeigen bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität und terroristischer Bestrebungen". Zum Schutz der Bevölkerung werde man, wo nötig, "bis an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen gehen". Dass Strobls Paket kommt, ist indessen auch aus einem anderen Grund sehr wahrscheinllich. Denn so steht es letztlich auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag.
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