Polizeiabsperrung | Bildquelle: pixelio.de - Falk Jaquart Foto: pixelio.de - Falk Jaquart

Bayern:

Drama in Asylbewerberheim: Afghane tötet Kind, Polizei erschießt ihn

Stand: 05.06.17 08:50 Uhr

In einem Asylbewerberheim im Bayerischen Wald ist es an Pfingsten zu einem tödlichen Drama gekommen: Ein geduldeter Asylbewerber aus Afghanistan hat einem russischen Jungen den Hals aufgeschlitzt, die Polizei erschoss ihn. Der Afghane saß in Deutschland bereits im Gefängnis und trug eine Fußfessel.

Die Tat geschah am Samstag, inzwischen sind nähere Details und das Ergebnis der Obduktion bekannt. Demnach fügte der 41-jährige Afghanische mit einem Messer einem 5-jährigen Kind tödliche und dessen 47-jähriger Mutter schwere Verletzungen zu.

Im Verlaufe des deshalb stattfindenden Polizeieinsatzes gab ein Polizeibeamter acht Schüsse aus seiner Schusswaffe gegen den 41-jährigen Täter ab, wodurch dieser tödlich verletzt wurde.

Die Frau erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen und befindet sich noch in stationärer Behandlung. Sie ist derzeit nach wie vor nicht vernehmungsfähig. Es kann daher auch noch nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Die Obduktion kam zu dem Ergebnis, dass der Fünfjährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode kam. Es steht damit fest, dass der 41-Jährige den 5-Jährigen getötet hat. Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen.

Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus.

Der 41-jährige Afghane war als sogenannter geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber. Der 41-Jährige Täter war im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 10 Monaten verurteilt worden, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang im Bayerischen Wald und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte. Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung („elektronische Fußfessel"). Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es zu einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren") bei einer Bahnfahrt im Februar 2016; dabei wurde eine Geldstrafe verhängt.

WERBUNG:



Seitenanzeige: