Bayerns Innenminister verwies auf den Terroranschlag von Ansbach, bei dem der Täter bis zum Schluss Anweisungen über den Kommunikationsdienst aus dem Nahen Osten erhalten habe. "Seit einem Jahr mahnen wir das bei der SPD an, geschehen ist nichts", kritisierte Herrmann.
In einem Gesetzentwurf fordert die Bayerische Staatsregierung eine rechtsstaatliche Präzisierung der Vorschriften über die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Herrmann dazu: „Die zunehmende Verschlüsselung der Telekommunikation führt dazu, dass gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Telekommunikationsüberwachung immer seltener erfolgreich genutzt werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Whatsapp die Kommunikation weder vor der Verschlüsselung, noch danach erfasst werden kann. Hierzu sind immer wieder Veränderungen an den IT-Systemen notwendig. Ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Befugnis zusteht, ist weder im Bundesverfassungsschutzgesetz noch im Grundgesetz ausdrücklich geregelt. Wir fordern deshalb eine ausdrückliche Klarstellung."
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