Gegen die Beschuldigten besteht der Anfangsverdacht, den Anlegern bewusst verspätet mitgeteilt zu haben, welche finanziellen Konsequenzen sich aus den Software-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG ergeben. Die Porsche SE hält die Mehrheit der Aktien der Volkswagen AG.
Eine unverzügliche Veröffentlichungspflicht ergibt sich bei börsennotierten Unternehmen etwa für konkrete Informationen über bis dahin nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde.
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