Diskriminierung hat viele Gesichter. Und das, obwohl in Artikel drei des deutschen Grundgesetzes ganz klar geregelt ist, dass niemand – aus welchen Gründen auch immer – benachteiligt werden darf. Ergänzt wird es durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG.
Das AGG existiert dabei schon rund 10 Jahre. Daran zeigt sich aus Sicht von Lisa Haug vom Netzwerk Antidiskriminierung e.V.aber grade auch, "dass die Umsetzung in den Bundesländern halt teilweise noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass überall eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung möglich ist".
Ein Präzedenzfall aus der Region: Ein Jugendlicher kommt nicht in die Disko weil er schwarz ist. Vor Ort findet er keine Hilfe. Er geht nach Berlin, klagt vor Gericht und bekommt Recht. Daraufhin bildet sich zwei-tausend-fünf-zehn das Netzwerk Antidiskriminierung für die Region Reutlingen/Tübingen. Und das bietet mehr, als nur eine professionelle Einzelfallberatung. Mit unterschiedlichen Angeboten will es die Menschen auch stark machen.
Sehr erfolgreich ist dabei das Projekt "Talk". Dort kommen Jugendliche mit Diskriminierungserfahrung zusammen. Sie machen Rap, Hip Hop, sie filmen - und haben so die Möglichkeit, etwas zu gestalten und so auch mit ihren Erfahrungen umzugehen.
Die Ideen zu solchen Projekten sammeln die Verantwortlichen und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter in "offenen Ideenwerkstätten", wie es jetzt wieder eine im Reutlinger franz.K gab. Und einige der zahlreichen Vorschläge werden sicherlich schon bald zur Umsetzung gelangen. Weitere Infos gibt es im Internet unter .www.netzwerk-antidiskriminierung.de.
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