Die AfD habe bewusst gegen eine solche "Abgeordnetenbereicherung" gestimmt, da sie „im Eilverfahren am Bürger und Steuerzahler vorbei" entschieden worden sei. Es sei deshalb „nur konsequent, das jetzt auch gerichtlich beurteilen zu lassen".
Die Klage, deren Eingang vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde, ist indessen offenbar ein Alleingang Räpples, so ein Sprecher der Fraktion. Diese selbst habe beschlossen, mit einem solchen Schritt zu warten, bis eine vom Landtag eingesetzte Kommission Vorschläge gemacht habe.