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Baden-Württemberg:

Neutralität von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Stand: 26.04.17 17:46 Uhr

Dürfen Richterinnen und Staatsanwältinnen vor Gericht ein Kopftuch tragen oder verletzt dies das staatliche Neutralitätsgebot? Diese Frage hat die Landespolitik lange beschäftigt. Jetzt hat das Kabinett eine entsprechende Vorlage verabschiedet: Kopftücher, so der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf, soll es demnach bei baden-württembergischen Richterinnen und Staatsanwältinnen nicht geben.


Das Kabinett hat den Gesetzes-Entwurf beschlossen. Religiöse und politische Symbole sollen bei Berufsrichten und Staatsanwälten in öffentlichen Verhandlungen keinen Platz haben. Das Verbot bezieht sich demnach auf den formalen Verhandlungsakt am Gericht. Gilt aber beispielsweise nicht für die Büroräume oder Bibliotheken. Auch für Ehrenamtsrichter und Schöffen gilt das Verbot nicht. Ein Kopftuchverbot an Schule, war in den vergangen Monaten bundesweit immer wieder Thema. Ein pauschales „Kopftuchverbot" an öffentlichen Schulen wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings als rechtswidrig eingestuft. Bundesweit ist Baden-Württemberg das erste Land, dass ein Gesetz zur Neutralitätspflicht von Staatswaltschaften und Gerichten im Land schafft.
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