Tübingen:
Urteil wegen Cyber Grooming rechtskräftig
Stand: 25.04.17 10:43 Uhr
Das Urteil des Landgerichts Tübingen gegen einen 45jährigen wegen Cyber Grooming ist rechtskräftig.
Das Gericht hatte den unter anderem Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte über das Internet Kontakt zu 13- bis 16jährigen Mädchen gesucht, ihnen pornographische Bilder übersandt und bei Treffen an einigen von ihnen sexuelle Handlungen, teilweise auch gegen deren Willen, vorgenommen. Der Verurteilte hatte dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte diese aber verworfen.
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