Freitag, 8. April, 2016, 14 Uhr: Urteilsverkündung im sogenannten Dönermesser-Mord-Prozess. Ahmad H. wird in den Schwurgerichtssaal des Tübinger Landgerichts geführt. Der 22-jährige anerkannte syrische Asylbewerber wird wegen Mordes an Jolanta. K. und vier Mordversuchen in Tateinheit mit Körperverletzungen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wegen einer besonderen Schwere der Schuld wird Ahmad H. auch nach 15 Jahren nicht automatisch entlassen.
Am Nachmittag des 24. Juli 2016 hatte der 22jährige mit einer Art Amoklauf, unmittelbar nach den tödlichen Anschlägen in Nizza und München, in der Reutlinger Innenstadt für Angst und Schrecken gesorgt. Zuvor hatte er die 45jährige Polin Jolanta K. aus Eifersucht und einem Gefühl verletzter Ehre mit einem rund 60 Zentimeter langen und anderthalb Kilo schweren Hackmesser getötet. H. war zuvor bereits wegen Drogendelikten und Körperverletzungen polizeibekannt.
Ahmad. H. und sein Opfer, die erst seit Juli im selben Döner-Imbiss nahe des Tatorts in Reutlingen arbeiteten, hatten demnach "eine lockere Beziehung". Die Frau hatte aber noch eine weitere Beziehung, an der sich die Eifersucht des 22-jährigen entzündete. Bei einer Aussprache - so sagte der 22jährige zudem auch aus – habe Jolanta K. ihn und seine Mutter beleidigt.
Dass es vor allem um Eifersucht ging, hatte der Angeklagte erst am vorletzten Verhandlungstag gestanden. Zuvor hatte er Stimmen im Kopf vorgegeben. Diese hätten ihm befohlen, Menschen zu töten. Eine Schutzbehauptung, wie H: dann zugab.
Nach der Aussprache war H., nach Überzeugung des Gerichts, in den Döner-Imbiss zurückgekehrt, hatte in Tötungsabsicht unter mehreren Messern ein 60 Zentimeter langes ausgewählt, das normalerweise zum Zerteilen von Lämmerhälften diente
Bereits beim Verlassen des Döner-Laden wurde ein junger Mann, der dort Shisha rauchte, das erste Opfer. Dem 22-jährigen Gast wird durch einen Hieb fast der Unterkiefer abetrennt. Ein daneben sitzender Freund kann eine Attacke grade noch mit einem Stuhl abwenden.Er schildert ein Mann in blinder Wut. Der vorsitzende Richter wird das Gesamtgeschehen später als für ihn einmalig bezeichnen: Er habe keine Tatzeugen erlebt, die nicht schwer erschüttert waren. Viele Menschen, die Augenzeugen waren, hätten Todesangst empfunden.
Vor dem Imbiss, so rekonstruiert das Gericht, kommt H. Joanna K.entgegen. Diese vesucht zu flüchten, wid aber auf Höhe eines kleinen Durchgangs zwischen der Federnseestraße und dem Reutlinger ZOB eingeholt. Sie verblutet durch mehrere Hiebe auf den Kopf und gegen den Hals.
Dann beginnt, was der Vorsitzende Richter einen atypischen Amoklauf nennt: Ahmad H. habe wahllos weitere Menschen töten wollen. Ein junger Mann wird Zeuge der Tat. Eine Frau sei schreiend und am Kopf blutend aus dem IMbiss gestürmt. Ein Typ "mit einer langen Machete hinterher". Diese habe es dann geschafft in ein Auto einzusteigen. H. habe auf dieses "wie ein Geisteskranker" eingeschlagen. Die Frau erleidet Schnitverletzungen kann aber grade noch ihren Wagen starten und wegfahren. Schließlich wird Ahmad H., als er neuerlich über die Straße auf eine Gruppe zu rennt, durch ein Auto gestoppt. Er wird dabei schwer verletzt. Die Polizei überwältigt ihn.
Mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld zeigt sich nicht nur die Staatsanwaltschaft zufrieden. Auch die Angehörigen dergetöteten Jolanta K. zeigen sich in einer Erklärung zufrieden: Es sei "ein gerechtes Urteil". Es habe auch kein anderes Urteil geben können. Sie üben aber gleichzeitig Kritik an Deutschland und seiner Flüchtlingspolitik: Angesichts vorheriger strafrechtlicher Übertretungen durch Ahmad H., der unter anderem wegen Drogenhandels und Körperverletzungen polizeibekannt ist, monieren sie eine "fehlende Aufsicht über Flüchtlinge". Und dass "deren Straflosigkeit gegenüber geltendem Recht" solche Straftaten fördere. Die Verteidigung will prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegt.
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