Orange gestrichenes Haus in Hayingen | Bildquelle: RTF.1

Hayingen / Reutlingen:

Landratsamt startet Verfahren wegen "Buntem Haus"

Stand: 31.03.17 16:45 Uhr

Darf ein Eigentümer sein Haus so gestalten wie er möchte? Die Antwort lautet: Jein. Denn es kommt auf die Umgebung an. Einen besonders spektakulären und bundesweit beachteten Fall gibt es derzeit in Hayingen im Landkreis Reutlingen. Dort hat ein Eigentümer sein Haus auffällig bunt angestrichen. Das Problem: Das Gebäude befindet sich mitten in der Altstadt und damit in der Nähe von Kulturdenkmalen. Deshalb will die Stadtverwaltung, dass das Haus umgestrichen wird. Doch das will der Eigentümer nicht. Auf der Suche nach einem Kompromiss sind die Gespräche jetzt gescheitert.


Am bunten Haus in Hayingen scheiden sich die Geister. Den einen gefällt die Kreativität der Fassadengestaltung, eher konservative Menschen wenden sich mit Grauen ab. Geschmackssache also. Dabei gibt es ähnliche Häuser immer öfter – auch in der Region Neckar-Alb.  "Das ist ja auch OK, das fügt sich oft gut ein", sagt Landrat Thomas Reumann, "aber die Fragestellung ist: Passt das genau in den Altstadtbereich der Stadt Hayingen, in einem Bereich, in dem es sehr viele eingetragene Kulturdenkmale gibt, im unmittelbaren Umgebungsbereich und die in sehr klarer Sichtbeziehung zu dem Gebäude stehen, das ist die Fragestellung. "
 
Passt das Haus in die Hayinger Altstadt? Die Stadtverwaltung sagt nein. Der Eigentümer Georg Bayer dagegen will sich seine Farben nicht verbieten lassen. Das Reutlinger Landratsamt versuchte zu vermitteln.  "Wir haben dann die Rechtsauffassungen sehr, sehr offen ausgetauscht, wie sind die Positionen und wir sind dann dort auseinandergegangen und haben gesagt: Wir nehmen uns jetzt eine Auszeit und prüfen mal, ob es einvernehmliche Regelungen gibt von beiden Seiten, ob es nicht eine einvernehmliche Möglichkeit gibt", berichtet Reumann. "Das ist jetzt leider nicht gelungen, ich bedauere das sehr. "
 
Jetzt wird das ganz gewöhnliche Verwaltungsverfahren eröffnet. Das Landratsamt wird das Landesdenkmalamt hinzuziehen und auch prüfen, ob das Haus den Bestimmungen der Landesbauordnung entspricht. Derweil beschließt der Hayinger Gemeinderat eine neue Gestaltungssatzung für die Altstadt.  "Teil der Gestaltungssatzung ist tatsächlich auch die Farbgebung, und hier werden jetzt nicht direkt einzelne Farben vorgeschrieben, sondern eher die Intensität der Farbgebung des Hauses", so der Hayinger Bürgermeister Kevin Dorner.
 
Auf das sogenannte „Bunte Haus“ hat die Satzung noch keinen Einfluss – ebenso wenig auf die anderen Gebäude der Altstadt. Sie greift aber dann, wenn einer der Eigentümer die Fassadengestaltung verändern will oder muss. Dann müssen sie sich daran halten. Doch auch wenn der Fall des bunten Hauses Wellen geschlagen hat, so ist er als Einzelfall zu betrachten.  Er hat keinen Einfluss auf ähnlich gelagerte Fälle.
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