Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) forderte ebenfalls einen besseren Schutz von Patienten. Stefan Gronemeyer, stellvertretender MDS-Geschäftsführer, sagte der Zeitung: Eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler ist aus Sicht des MDS aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Fakt ist: Wir wissen in Deutschland nicht, wie stark Patientinnen und Patienten durch Behandlungsfehler gefährdet sind." Gronemeyer fügte hinzu: "Zwar berichten Ärztekammern und der MDK über ihre Begutachtungsfälle. Dies stellt jedoch nur einen vermutlich kleinen Ausschnitt dar und sagt nichts darüber aus, wie viele Behandlungsfehler in Deutschland insgesamt vorkommen. Ziel einer Meldepflicht muss sein, aus den gemeldeten Behandlungsfehlern konkrete Maßnahmen zur Fehlervermeidung abzuleiten."
Andere Länder, wie z. B. England, machten Deutschland vor, wie man bei festgestellten Schadenshäufungen sofort mit Sicherheitswarnungen an die Krankenhäuser reagieren könne. Gronemeyer: "Nur durch eine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern kann festgestellt werden, ob die Maßnahmen zur Fehlervermeidung auch greifen. Daher sollte es auch in Deutschland, zumindest für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler, eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung solcher Ereignisse geben." Dies wäre ein überfälliger Beitrag zu der oft beschworenen "neuen Sicherheitskultur" in der Medizin, erklärte er. In anderen Bereichen, z. B. bei der Verkehrsunfallstatistik oder der Arbeitsunfallstatistik, sei dies ja auch kein Problem.
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