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Medizin:

Patientenschützer fordern Umkehrung der Beweislast bei Behandlungsfehlern sowie Härtefallfonds

Stand: 23.03.17 09:08 Uhr

Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik 2016 durch die Bundesärztekammer an diesem Donnerstag einen besseren gesetzlichen Schutz von Patienten. Er hält einen Härtefallfonds für überfällig. Brysch sagte der "Heilbronner Stimme": "Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, die Patientenrechte bei Behandlungsfehlern zu stärken. Die Beweislast muss zugunsten der Opfer umgekehrt werden. Auch fehlt immer noch ein Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greift."

Notwendig sei auch die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern. Brysch: "Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte sammeln Behandlungsfehler weiter nebeneinander her. Noch immer lehnt die Bundesregierung die zentrale Erfassung aller Fälle ab. Doch ihre Argumente sind nicht überzeugend: Für den Patientenschutz ist der Aufwand für eine bundesweite Übersicht nicht zu hoch. Wir brauchen Klarheit. Denn aus Fehlern muss man lernen. Ein nationales Register für Behandlungsfehler zeigt rasch, wo es schief läuft und wo Maßnahmen wirken."

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) forderte ebenfalls einen besseren Schutz von Patienten. Stefan Gronemeyer, stellvertretender MDS-Geschäftsführer, sagte der Zeitung: Eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler ist aus Sicht des MDS aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Fakt ist: Wir wissen in Deutschland nicht, wie stark Patientinnen und Patienten durch Behandlungsfehler gefährdet sind." Gronemeyer fügte hinzu: "Zwar berichten Ärztekammern und der MDK über ihre Begutachtungsfälle. Dies stellt jedoch nur einen vermutlich kleinen Ausschnitt dar und sagt nichts darüber aus, wie viele Behandlungsfehler in Deutschland insgesamt vorkommen. Ziel einer Meldepflicht muss sein, aus den gemeldeten Behandlungsfehlern konkrete Maßnahmen zur Fehlervermeidung abzuleiten."

Andere Länder, wie z. B. England, machten Deutschland vor, wie man bei festgestellten Schadenshäufungen sofort mit Sicherheitswarnungen an die Krankenhäuser reagieren könne. Gronemeyer: "Nur durch eine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern kann festgestellt werden, ob die Maßnahmen zur Fehlervermeidung auch greifen. Daher sollte es auch in Deutschland, zumindest für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler, eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung solcher Ereignisse geben." Dies wäre ein überfälliger Beitrag zu der oft beschworenen "neuen Sicherheitskultur" in der Medizin, erklärte er. In anderen Bereichen, z. B. bei der Verkehrsunfallstatistik oder der Arbeitsunfallstatistik, sei dies ja auch kein Problem.

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