Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg einen Seat Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilt hat, ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten eines Geschädigten ergangen.
Der Geschädigte hatte von einem VW Händler aus dem Ortenaukreis im Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS erworben. Nach Aufdeckung des VW-Skandals musste der Geschädigte feststellen, dass auch sein Fahrzeug vor den Manipulationen durch VW (Motor EA 189) betroffen ist. Im Januar 2016 verlangte der Kläger über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten Tiguan ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies lehnte der Händler jedoch ab, weshalb eine Klage vor dem Landgericht Offenburg erhoben wurde.
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