Volkswagen-Emblem | Bildquelle: pixabay.com

Urteil:

Händler muss neuen VW Tiguan liefern gegen Rückgabe des manipulierten PKW

Stand: 21.03.17 21:00 Uhr

Das Landgericht Offenburg hat heute einen VW Händler verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion mit der Euro-6-Norm zu liefern - gegen Rückgabe des manipulierten VW Tiguan, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.

Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg einen Seat Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilt hat, ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten eines Geschädigten ergangen.

Der Geschädigte hatte von einem VW Händler aus dem Ortenaukreis im Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS erworben. Nach Aufdeckung des VW-Skandals musste der Geschädigte feststellen, dass auch sein Fahrzeug vor den Manipulationen durch VW (Motor EA 189) betroffen ist. Im Januar 2016 verlangte der Kläger über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Nachlieferung eines neuen VW Tiguan gegen Rückgabe des manipulierten Tiguan ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies lehnte der Händler jedoch ab, weshalb eine Klage vor dem Landgericht Offenburg erhoben wurde.

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