Der anerkannte syrische Asylbewerber gab zudem an, dass ihm die Stimme seines Großvaters in seinem Kopf ihm diese Taten befohlen habe. Diese Stimme habe er erstmals - nach seiner Flucht aus Syrien - in der Türkei gehört.
Diese habe ihm befohlen, Alkohol zu trinken, Drogen zu nehmen, sowie sich und andere umzubringen. Dem nach Überzeugung des Gerichts damals bereits 21jährigen Angeklagten, dessen Fall nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wird, wird Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen im Fall der Tötung der Freundin von einem genau geplanten Ablauf aus.