Sanierung | Bildquelle: RTF.1

Finanzierungsplan:

Häuslebauer müssen auch Betriebskosten kalkulieren

Stand: 28.02.17 11:20 Uhr

Nach dem Kauf einer Immobilie entfällt für Eigentümer zwar die Miete, laufende Kosten müssen dennoch bezahlt werden. Denn die Kosten für Heizung, Wasser sowie Müllbeseitigung können im Grenzfall die geplanten monatlichen Ausgaben übersteigen und Häuslebauer so in die Bredouille bringen. Die Höhe dieser Kosten wird durch die Lage, Größe sowie den Zustand des Objekts bestimmt und sollte bereits vor dem Kauf in den Finanzierungplan einbezogen werden.

"Betriebskosten sind neben den Raten für die Fremdfinanzierung und Nebenkosten einer der bedeutenden Faktoren für die finanzielle Belastung, die Immobilienbesitzer tragen müssen", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. "Besonders aufgrund der regelmäßigen Steigerung der Energiekosten müssen Eigentümer häufig mehr für die Bewirtschaftung der Immobilie zahlen, als sie ursprünglich erwartet haben. Werden Betriebskosten unterschätzt, drohen finanzielle Schwierigkeiten", so Scharfenorth weiter.Was sind Betriebskosten?

Als Betriebskosten gelten Kosten, die dem Eigentümer einer Immobilie aus dem Gebäude, seinen Einrichtungen und dem Grundstück laufend entstehen. Darunter fallen Heiz- und Wasserkosten, Grundsteuer oder Versicherungen. Einmalig anfallende Kosten, wie Ausgaben für Instandsetzungen, zählen somit nicht zu den Betriebskosten. Die Betriebskosten für Eigentumswohnungen bestehen aus einem Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten beispielsweise für Gebäudereinigung, Hausmeister oder Gartenpflege.

Besser planen und Informationen einholen

Für eine bessere Kalkulation der Kosten sollten Interessierte vom Immobilien-Verkäufer Verbrauchsabrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre einfordern. Es empfiehlt sich, besonderes Augenmerk auf starke Veränderungen in den Abrechnungszeiträumen bei einzelnen Posten sowie größere Abweichungen vom Durchschnitt zu richten.

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