Im Hayinger Rathaus hat es deshalb jetzt auf Veranlassung des Reutlinger Landratsamts als Baurechtsbehörde einen Ortstermin mit den an dem Streit Beteiligten, deren Rechtsvertretern, dem Baurechtsamt und Landrat Thomas Reumann gegeben: Zuvor hatten beide Parteien eine Besichtigung vorgenommen.
"Ein sehr gutes Gespräch" sei das gewesen, so der Reutlinger Landrat Thomas Reumann dann in einer anberaumten Pressekonferenz. Man habe zuvor "die Umgebung des Hauses von Herrn Beyer intensiv angeschaut. Schwerpunkt dabei sei gewesen: " Wie sieht die Bebauung eigentlich aus". Besonders hinsichtlich der Sichtbeziehungen zu eingetragenen Hayinger Kulturdenkmalen. Im anschließendem Gespräch seien dann die juristischen Sichtweisen auf Grundlage der Landesbauordnung ausgetauscht worden.
Aus Sicht des Landratsamt als zuständiger Behörde, geht es um rein rechtliche Fakten. Ob nämlich "die konkrete Ausgestaltung an dieser Stelle rechtlich möglich ist". Auf Basis dieser Darstellungen habe man sich darauf verständigt, ob es diesbezüglich einen Vergleich geben kann.Beide Seiten zeigten sich zufrieden mit den Gesprächen. Über Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart.
Beyer, sein Anwalt und die Stadtverwaltung haben jetzt rund zwei Wochen Zeit, die generelle Möglichkeit eines Kompromisses zu prüfen. Und, sollte dies der Fall sein, dann darzustellen, wie dieser Kompromiss dann optisch aussehen könnte.
Anpassen oder nicht. Die Abwägung des Rechts auf individuelle Gestaltung gegen das durch das Rathaus formulierte allgemeine Interesse, entlang der Landesbauordnung. Eines ist jedenfalls jetzt schon sicher: Das bunte Haus hat Bayer und Hayingen mittlerweile bundesweit bekannt gemacht.
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