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Zu hohe Dosis möglich:

Nahrungsergänzungsmittel - ein Trend ohne Risiko?

Stand: 30.01.17 20:13 Uhr

Calcium-Brausetabletten zum Frühstück, Vitamin D-Kapseln zum Mittag und abends Folsäure und Isoflavone - welche Nahrungsergänzungsmittel sind für wen und wann gesundheitlich sinnvoll? "Eine zu hohe Dosis an Vitaminen und Mineralstoffen kann in einigen Fällen der Gesundheit schaden", meint Professor Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). "Bei einer abwechslungsreichen Ernährung erhält der Körper in der Regel alle Nährstoffe, die er braucht.

Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Personen, die sich abwechslungsreich und ausgewogen ernähren, in der Regel überflüssig. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Beispielsweise Folsäure für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Dagegen kann der unkontrollierte Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sind deswegen für einen achtsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln zu sensibilisieren und sollten auch über mögliche Risiken aufgeklärt werden.

Bei einer überhöhten Vitamin D-Aufnahme durch hochdosierte Präparate können laut BfR unerwünschte Wirkungen wie die Bildung von Nierensteinen oder Nierenverkalkung auftreten. Allgemein wird die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D nur dann empfohlen, wenn eine unzureichende Versorgung nachgewiesen wurde und wenn eine gezielte Verbesserung der Versorgung weder durch die Ernährung noch durch die körpereigene Vitamin D-Bildung durch Sonnenbestrahlung zu erreichen ist. Zu Risikogruppen einer Unterversorgung mit Vitamin D zählen Personen, die sich bei Sonnenschein kaum oder gar nicht bzw. nur mit gänzlich bedecktem Körper im Freien aufhalten oder Personen mit dunkler Hautfarbe. Zu den Personen, die nicht ausreichend und regelmäßig in die Sonne gehen, gehören insbesondere mobilitätseingeschränkte, chronisch kranke und pflegebedürftige ältere Menschen (Pflegeheimbewohner, geriatrische Patienten, Osteoporose- und sturzgefährdete Senioren). Gestillte und nicht-gestillte Säuglinge bekommen im Rahmen der kinderärztlichen Versorgung je nach Maßgabe für einen bestimmten Zeitraum spezifische Präparate mit Vitamin D zur Rachitisprophylaxe verschrieben.

Die synthetisch hergestellte Form des Vitamins Folat wird als „Folsäure" bezeichnet. Folsäure wird in Nahrungsergänzungsmitteln und zur Anreicherung von Lebensmitteln verwendet. Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten, und Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel empfiehlt das BfR, ergänzend zu einer folatreichen Ernährung Folsäure in Form von Nahrungsergänzungsmitteln einzunehmen. Dadurch kann das Risiko eines Neuralrohrdefekts („offener Rücken") beim Kind verringert werden. Für die Allgemeinbevölkerung ist dagegen die Einnahme von Folsäurepräparaten nur empfehlenswert, wenn eine unzureichende Versorgung medizinisch nachgewiesen wurde. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für einen Nutzen von Folsäuresupplementen oberhalb der Mengen, die für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind. Folatverbindungen sind natürlicherweise in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln wie beispielsweise Grünkohl, Feldsalat oder Hühnerei enthalten.

Aus allen Teilen der Welt sind mittlerweile Nahrungsergänzungsmittel aus Pflanzen-, Algen-, Pilzen- oder Flechtenextrakten (sogenannte „Botanicals") über das Internet leicht zugänglich geworden. Daten zu deren Sicherheit für die menschliche Gesundheit und den Eigenschaften einer Vielzahl der darin enthaltenen bioaktiven Substanzen sind allerdings nur in beschränktem Umfang verfügbar. Dies bringt Herausforderungen mit sich sowohl bei der Durchführung von Risikobewertungen der aktiven Verbindungen als auch bei der Ableitung von sicheren Zufuhrmengen für diese Stoffe.

Verbraucherinnen und Verbrauchern ist oftmals nicht bekannt, dass Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln zählen und nicht zu den Arzneimitteln, obwohl sie ebenfalls als Tabletten, Dragees oder Pulver angeboten werden. Anders als Arzneimittel durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein Zulassungsverfahren, sie unterliegen nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für ihre Sicherheit sind ausschließlich die Hersteller verantwortlich. Wie bei anderen Lebensmitteln auch erfolgt die Überwachung des Verkehrs von Nahrungsergänzungsmitteln einschließlich der Kontrolle der Produktkennzeichnung und der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer.

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