NEWS - Buchstaben in quadratischem Rahmen vor bunten Kreisen | Bildquelle: Pixabay.com

Einschätzung:

Fake News kaum zu verbieten - Deutscher Richterbund warnt vor Aktionismus

Stand: 25.01.17 17:37 Uhr

Der Deutsche Richterbund erwartet kurzfristig trotz aller Diskussionen um "Fake News" keine wirklich Erfolg versprechenden Gesetzesänderungen. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste erklärt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: "Ich bin immer skeptisch, wenn man ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl sagt, wir machen den ganz großen Wurf. Daran glaube ich nicht. Und nach den Informationen, die wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun allumfassend Fake News in den Griff kriegt."

Rebehn vermisst eine klare Definition, was unter Fake News zu verstehen sei. Es müsse deutlich zwischen strafbaren Handlungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen oder verleumden.

 

"Der Ruf, Fake News zu verbieten, der ist leichter getan, als er umzusetzen ist.", warnt der Deutsche Richterbund. Für die Betroffenen sei es vor allem wichtig, dass sie einen Auskunftsanspruch gegenüber den Plattform-Betreibern erhielten, "um selbst zivilrechtlich gegen Fake News vorgehen zu können." Hierfür brauche es auch die Verpflichtung der Plattform-Betreiber, feste Ansprechpartnern im Inland zu benennen, so Rebehn weiter. Falls bei einer entsprechenden Gesetzesregelung in Zukunft Facebook und Co. auf Auskunftsersuchen reagieren müssen, könnten die bereits bestehenden Strafrechtsparagraphen konsequent angewendet werden.

Auch das Ordnungsrecht, also Bußgeldbescheide z. B. nach § 118, Belästigung der Allgemeinheit, sollten gegen krasse Fake News wirksam sein: "Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, nicht gleich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu kommen, sondern mit dem Ordnungsrecht."

WERBUNG:



Seitenanzeige: