"Der Ruf, Fake News zu verbieten, der ist leichter getan, als er umzusetzen ist.", warnt der Deutsche Richterbund. Für die Betroffenen sei es vor allem wichtig, dass sie einen Auskunftsanspruch gegenüber den Plattform-Betreibern erhielten, "um selbst zivilrechtlich gegen Fake News vorgehen zu können." Hierfür brauche es auch die Verpflichtung der Plattform-Betreiber, feste Ansprechpartnern im Inland zu benennen, so Rebehn weiter. Falls bei einer entsprechenden Gesetzesregelung in Zukunft Facebook und Co. auf Auskunftsersuchen reagieren müssen, könnten die bereits bestehenden Strafrechtsparagraphen konsequent angewendet werden.
Auch das Ordnungsrecht, also Bußgeldbescheide z. B. nach § 118, Belästigung der Allgemeinheit, sollten gegen krasse Fake News wirksam sein: "Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, nicht gleich mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu kommen, sondern mit dem Ordnungsrecht."
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