Die Regelung sei "veraltet und überflüssig", so Maas zur Rheinischen Post. Der Unterschied zwischen der Majestätsbeleidigung und normaler Beleidigung ist insbesondere das Strafmaß. Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigung gegen jedermann droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.
"Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar - aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch", sagte Justizminister Maas zu der geplanten Änderung.
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