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Bundeskabinett will Majestätsbeleidigung abschaffen

Stand: 25.01.17 07:51 Uhr

Die Bundesregierung will den Majestätsbeleidigungsparagrafen zum 1. Januar 2018 abschaffen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch im Kabinett behandelt wird. "Der Gedanke einer ,Majestätsbeleidigung" stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht", sagte Justizminister Heiko Maas.

Die Regelung sei "veraltet und überflüssig", so Maas zur Rheinischen Post. Der Unterschied zwischen der Majestätsbeleidigung und normaler Beleidigung ist insbesondere das Strafmaß. Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigung gegen jedermann droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.

"Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar - aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch", sagte Justizminister Maas zu der geplanten Änderung.

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