Der Morgen des 4. November 2014: Nur durch das schnelle Eingreifen der nahegelegenen Feuerwehr ist Eningen knapp einer Brandkastrophe entgangen. Gegen 1 uhr 18 laufen Notrufe über einen Brand ein. Teile eines ehemaliges Hotels am Rathausplatz, in dem bis zu 20 Menschen unterbracht sind, stehen beim Eintreffen schon in Flammen.
Als die Feuerwehr eintrifft, stehen die beiden Obergeschosse schon in Flammen. Ein Mann liegt schwer verletzt vor dem Gebäude. Eine weitere Person erleidet ebenfalls schwere Verletzungen. Die Brandermittler kommen zu dem Ergebnis: das Feuer ist gelegt worden.
Der schwer verletzt am Eingang aufgefundene Mann, ein bulgarischer Gelegenheitsgastarbeiter, gerät in Tatverdacht. Am Eingang ist Benzin verschüttet worden. Ein vor Ort aufgefundenes T-Shirt mit Bezinspuren, kann per DNA-Analyse dem Mann zugeordnet werden.
Ein Reutlinger Schöffengerricht verurteilt den Mann zu drei Jahren Haft. Das zur Berufung angerufene Tübinger Landgericht stellt dann aber fest: wegen der schwere der Vorwürfe sei das Amtsgericht gar nicht zuständig gewesen.
Die in der Folge mit dem Verfahren befasste Zweite große Strafkammer des Landgerichts befindet: der Brandstifter habe möglicherweise den Tod der Hausbewohner billigend in Kauf genommen. Bei dem vorgeworfenen Delikt könne es sich deshalb auch um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln. Würde dann auch noch die Gemeingefährlichkeit belegt, käme sogar der Tatbestand des versuchten Mordes in Frage.
Seit gestern verhandelt deshalb jetzt die dafür zuständige Fünfte Kammer des Tübinger Landgerichts. Dabei äußerte sich der 45jährige am ersten Tag nicht zum Tatvorwurf. Über die an seinem T-Shirt gefundenen Benzinspuren sagte er: er sei mit Kollegen einer Gartenbaufirma morgens tanken gegangen. Zudem habe er seine Silikon verunreinigten Hände mit einer Flüssigkeit - möglicherweise Benzin – gereinigt.
Der Anwalt des Angeklagten gab als mögliches Motiv für einen anderen potentiellen Brandstifter rassistische Hetze eines weiteren Hausbewohners im Internet an.
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