"Solche Fußfesseln können nach dem Strafgesetzbuch lediglich bei verurteilten Straftätern für gewisse Zeit angeordnet werden, nicht aber bei Personen, die weder verurteilt noch einer konkreten Straftat verdächtig sind", schreibt Michael Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger". Genau dies sei bei Gefährdern der Fall. "Sie können sich deshalb - so unbefriedigend dies auch sein mag - auf die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung berufen."
Auch die präventive Inhaftierung oder Internierung von Gefährdern, die vor dem Gesetz als unschuldig zu gelten haben, lasse sich in einem Rechtsstaat nicht legitimieren. Daher bezweifle er, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat dagegen das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, als Überwachungsmaßnahme eine elektronische Fußfessel für islamistische Gefährder einzuführen. "Ich stehe dem Einsatz von Fußfesseln als weiterer Maßnahme sehr offen gegenüber, auch wenn diese eine Ausreise oder einen Anschlag letztendlich selbstverständlich auch nicht immer verhindern können", sagte Pistorius der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Die Fußfesseln wären aber etwa neben der Entziehung von Pässen und der Erteilung von Meldeauflagen ein weiterer sinnvoller Baustein in dieser Hinsicht, so Pistorius. "Insbesondere dann, wenn kein einschlägiger Haftgrund vorliegt", sagte der Landesinnenminister.
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