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Policen:

Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen - Mehr rausholen als den Rückkaufswert

Stand: 08.01.17 09:38 Uhr

Häufig ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich. Dazu muss aber der Widerspruch der Police gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden.

Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde oder er nicht rechtzeitig alle Versicherungsunterlagen erhalten hat. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt, sodass der Widerspruch auch Jahre nach Abschluss der Police noch erklärt werden kann, erklären die GRP Rainer Rechtsanwälte mit Sitz unter anderem in Stuttgart und München.

Der Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur Kündigung liege darin, dass der Verbraucher nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz zurückerhält. Das sei für den Versicherungsnehmer in der Regel finanziell deutlich lukrativer. Im Umkehrschluss liege der Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung nicht im Interesse des Versicherungsunternehmens. Kanzlen wie GRP Rainer Rechtsanwälte setzen dennoch immer wieder Widerspruch und Rückabwicklung einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung durch. Sie betonen: Der Widerspruch kann auch dann noch möglich sein, wenn die Police bereits gekündigt wurde und der Verbraucher den Rückkaufswert erhalten hat.

Auch bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, sei der Widerspruch noch möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde oder nicht alle Versicherungsunterlagen erhalten hat. Eine Klausel bei diesen Policen, die besagt, dass das Widerspruchsrecht spätestens nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, wurde vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt, da sie gegen europäisches Recht verstößt.

Durch den erfolgreichen Widerspruch kann der Verbraucher fast ohne finanzielle Verluste wieder aus seiner Lebensversicherung aussteigen. Allerdings ist es für den Laien oft nur schwer zu erkennen, ob er ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde und ob er alle notwendigen Unterlagen erhalten hat. Daher können Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln möchten, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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