Frau mit Pelzmantel | Bildquelle: Pixabay.com

Deutschland:

Recherche von Tierschützern offenbart Verbrauchertäuschung: Echtpelz als Kunstfell gekennzeichnet

Stand: 15.12.16 11:32 Uhr

15.12.2016. Eine neue Recherche von VIER PFOTEN und dem Deutschem Tierschutzbund enthüllt der Tierschutzorganisation zufolge eine Irreführung bei der Pelzkennzeichnung in Deutschland. 50 Prozent der getesteten Kleidungsstücke waren demnach nicht korrekt gekennzeichnet.Teilweise sei Echtpelz als Kunstfell gekennzeichnet worden. Die Tierschützer rügten zudem die derzeitigen Regelungen zur Kennzeichnungspflicht als ungenügend.

Je billiger, desto fehlerhafter die Kennzeichnung

Eine neue Recherche von VIER PFOTEN und dem Deutschem Tierschutzbund enthüllt eine Irreführung bei der Pelzkennzeichnung in Deutschland. 50 Prozent der getesteten Kleidungsstücke waren nicht korrekt gekennzeichnet.

Tierschützer von VIER PFOTEN und dem Deutschen Tierschutzbund haben in fünf deutschen Großstädten Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht. Das Ergebnis ist in seinem Ausmaß erschreckend: Über 50 Prozent der Kleidungsstücke waren nicht gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung gekennzeichnet: Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten waren. Die Tierschützer fordern von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Nach Vorbild der Schweiz sollten die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung im Etikett der Kleidungsstücke klar benannt werden.

Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund, sagte: „Solange mit der tierquälerischen Ware Pelz gehandelt wird, muss für den Verbraucher zumindest erkennbar sein, um welche Tierart es sich handelt, woher sie stammt und wie sie gehalten und getötet wurde. Allein diese Informationen würden viele Verbraucher vom Kauf abschrecken. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht ist lange überfällig."

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN, sagte: „Laut Umfragen lehnen 86 Prozent der Verbraucher Echtpelz ab. Sie sind beim Einkaufen auf eine klare Kennzeichnung angewiesen. Wenn eine Mütze nur als ‚100 Prozent Acryl' etikettiert ist, obwohl der Bommel aus Echtpelz besteht, ist das Verbrauchertäuschung."

So haben die Tierschützer recherchiert:

Als Mitglieder der „Fur Free Alliance", einem internationalen Zusammenschluss von Organisationen gegen das Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung, haben der Deutsche Tierschutzbund und VIER PFOTEN im Oktober und November 2016 gemeinsam 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte stammen aus Boutiquen und von Straßenständen, aus bekannten nationalen und internationalen Modeketten und Kaufhäusern sowie von Luxuslabeln und bewegen sich in einem preislichen Rahmen von 8 bis 1.195 Euro.

Je billiger, desto schlechter die Kennzeichnung

79 der begutachteten Kleidungsstücke wären nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, doch bei 50 Prozent fehlte der vorgeschriebene Hinweis im Etikett. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte der Hinweis sogar bei über 80 Prozent. Bei Artikeln unter 10 Euro fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung bei 100 Prozent.

Verwirrung durch EU-Kennzeichnungsregelung

Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet werden.

„In der Praxis sorgt diese Regelung bei den Verbrauchern für Verwirrung. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen' einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist unmöglich zu identifizieren", kritisiert Denise Schmidt von VIER PFOTEN. Dr. Henriette Mackensen vom Deutschen Tierschutzbund ergänzt: „Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte, wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz, zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.".  (VIER PFOTEN / Deutscher Tierschutzbund)

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