Regionalzug Deutsche Bahn | Bildquelle: pixelio.de - Erich Westendarp Foto: pixelio.de - Erich Westendarp

Freie Fahrt zu Weihnachten:

Bahn und EVG einigen sich auf Gesamtpaket von über 5,5 Prozent

Stand: 13.12.16 11:12 Uhr

Einigung in der fünften Tarifrunde mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft: DB und EVG haben sich heute in Berlin auf ein Gesamtpaket mit einem Volumen von mehr als 5,5 Prozent verständigt. Neben einer Entgelterhöhung von insgesamt 5,1 Prozent wurden ein neuartiges Wahlmodell zur Arbeitszeit, Verbesserungen für die Nachwuchskräfte und Regelungen zur Digitalisierung vereinbart, insbesondere für mobile Arbeit. Eine Einigung mit den Lokführern steht noch aus.

Außerdem wurde der Demografie-Tarifvertrag u.a. mit höheren Anreizen für Langzeitkonten weiterentwickelt. „Das ist ein Abschluss mit Signalwirkung", sagte DB-Personalvorstand Ulrich Weber. Gewinner seien die Bahnkunden, die Mitarbeiter und damit das gesamte Unternehmen. Wirtschaftlich stoße der Abschluss an die Grenzen des Möglichen. Weber begrüßte insbesondere den neuen „Arbeit 4.0"-Tarifvertrag: „Die DB geht gut gerüstet in die neuen Arbeitswelten", so Weber weiter.

Mit der Einigung ist die Tarifrunde zwischen DB und EVG abgeschlossen. Die Entgelttarifverträge treten rückwirkend zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis 30. September 2018. Das neue Wahlrecht gilt ab Januar 2018.

Lohnerhöhung

Die Löhne steigen für alle in die Tarifrunde einbezogenen Unternehmen ab

1. April 2017 um 2,5 Prozent. Außerdem wird eine Einmalzahlung von 550 Euro für die Monate Oktober 2016 bis März 2017 gezahlt. Der Zusatzurlaub bzw. Zeitzuschlag für Nachtarbeit steigt mit einer Wirkung von 0,35 Prozent.

Wahlmodell zur Arbeitszeit

DB und EVG haben sich verständigt, ab 2018 ein Wahlmodell zur Arbeitszeit im Wert von 2,6 Prozent einzuführen. Nach dem neuen Modell kann ein Mitarbeiter zwischen drei Varianten wählen: 1. Der Mitarbeiter behält seine 39-Stunden-Woche bei und erhält 2,5 Prozent mehr Lohn. 2. Anstelle einer Lohnerhöhung entscheidet sich der Mitarbeiter alternativ für eine niedrigere Arbeitszeit oder 3. Der Mitarbeiter wählt 6 Tage mehr Urlaub und erhält ebenfalls keine Lohnerhöhung. Gleichzeitig erklärte sich die EVG in einer Verhandlungsverpflichtung bereit, über eine Modernisierung des Arbeitszeitkontensystems zu verhandeln. Das hatte die DB im Zusammenhang mit dem Wahlmodell gefordert.

Tarifvertrag „Arbeit 4.0"

DB und EVG haben ebenfalls einen neuartigen Tarifvertrag zur Zukunft der Arbeit im Kontext mit der Digitalisierung vereinbart. Erstmalig wird ein Tarifvertrag abgeschlossen, der es Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsräten ermöglicht, die Auswirkungen von Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung von Berufs- und Beschäftigungsbedingungen frühzeitig und vorausschauend zu begleiten und zu gestalten. Neu ist: DB-Mitarbeiter können ihren Arbeitsort selbst wählen, wenn ihre Tätigkeit mobiles Arbeiten zulässt. In dem Kontext vereinbarten beide Seiten auch eine konzernweit einheitliche Regelung für Rufbereitschaften. Außerdem gibt es künftig einen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen, wenn Berufsbilder und Tätigkeiten sich aufgrund von Digitalisierung verändern.

Im Schnitt 13 Prozent mehr für Auszubildende

Die Ausbildung bei der DB wird attraktiver: Die Ausbildungsvergütung steigt. Eingeführt werden ein Mietkostenzuschuss und eine Prämie zur betrieblichen Altersvorsorge. Das Volumen des gesamten Pakets ist im Laufe der Verhandlungen von 10 auf 13 Prozent im Schnitt gestiegen.

Langzeitkonten

Langzeitkonten werden stärker gefördert, um die individuelle Planung der Berufsphasen zu ermöglichen. Dafür sollen DB-Mitarbeiter im nächsten Jahr z.B. höhere Anreize erhalten. Auf Langzeitkonten können DB-Mitarbeiter seit 2005 Geld und Zeit ansparen, um später Auszeiten nehmen zu können.

WERBUNG:



Seitenanzeige: