»Wir haben unsere 150-seitige Klageschrift heute eingereicht« sagte der Züricher Rechtsanwalt David Husmann der Tageszeitung »neues deutschland«. Husmann vertritt die vier Kläger gemeinsam mit der niederländischen Menschenrechtsanwältin Liesbeth Zegveld.
Nach Ansicht der Kläger trägt die in Zürich residierende FIFA durch ihre Vergabe der WM-Endrunde 2022 eine Mitverantwortung an dem Leid, das Wanderarbeiter auf den WM-Baustellen in Katar wegen der menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen erfahren. Die FIFA habe bei ihrem Zuschlag für Katar über das inhumane Kafalasystem in Katar Bescheid gewusst und damit eine »Persönlichkeitsverletzung« von Wanderarbeitern wie Nadim Alam in Kauf genommen.
»Es geht hier um Grundsätzliches«, sagt Anwalt Husmann, »nämlich die Frage der internationalen Verantwortung. Kann es einem Schweizer Unternehmen gleich sein, was im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in einem anderen Land veranstaltet wird? Wir meinen nein. Muss sich ein Schweizer Unternehmen, das nach außen verlautbart, Menschenrechte einzuhalten, darauf behaften lassen? Wir meinen ja.«
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