Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart begrüßte den Vorstoß des Koalitionspartners. Er habe den Kompromiss bereits in der vergangenen Sitzung des Koalitionsausschusses unterbreitet und dabei darauf verwiesen, dass es sich um einen breit vorhandenen Wunsch der im Landesdienst stehenden Richter und Staatsanwälte handle.
Kritik dagegen von der FDP. Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke habe nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt würde und für alle Personen, die bei Gericht tätig seien, verbindlichen Charakter hätte. Die Grünen versuchten auf dubiosem Wege ihren Konflikt mit der CDU aus der Welt zu schaffen – und das ohne Interesse für Sachargumente.
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