Pute | Bildquelle: pixabay.com

Landkreis Reutlingen:

Stallpflicht wegen Geflügelpest

Stand: 22.11.16 11:15 Uhr

Auch im Landkreis Reutlingen gilt jetzt Stallpflicht für Geflügel. Das teilt das Landratsamt mit.

Auslaufhaltungen sind nur dann erlaubt, wenn sicher gestellt ist, dass keine Wildvögel eindringen. Geflügelbörsen und Ausstellungen sind nur noch im regionalen Rahmen und in geschlossenen Räumen erlaubt. Tote Wasservögel, Gänse, Greifvögel oder Krähen sollen liegengelassen und dem Veterinäramt gemeldet werden. Grund für die Vorsichtsmaßnahmen ist die Geflügelpest, die sich derzeit ausbreitet. Bisher habe es aber keinen Fall im Landkreis Reutlingen gegeben, so das Landratsamt.
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