Weiterhin bleibt es aber Eltern überlassen, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Der Entwurf geht zunächst in die Anhörung.
Wenn sich Eltern für eine andere als die empfohlene Schulart entscheiden, kann die gewählte Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.
Hintergrund ist die Befürchtung, dass zunehmend Kinder auf Schulen kommen, für die sie nicht geeignet sind. Die verbindliche Grundschulempfehlung hatte die grün-rote Vorgängerregierung abgeschafft. Die Gesetzesänderung soll zum 21. August in Kraft treten. Zur Anwendung käme sie dann für ab dem Schuljahr 2018/2019.
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