Aufräumarbeiten nach Unwetterkatastrophe | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Hilfe auch bei kleinen Schadensgesamtsummen: Land, Kommunen und Kreise schaffen Katastrophenfond

Stand: 08.11.16 17:17 Uhr

Die Statistik beweist es unwiderlegbar. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Hagel häufen sich auch im Land zusehends: Und:. Und sie verursachen immer höhere Schäden. Bei den Kosten stehen die Kommunen aber oft alleine da, weil Landeshilfen für Naturkatastrophen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Jetzt haben Land, Landkreise und Kommunen hier eine Einigung erzielt. Ein neuer gemeinsamer Katastrophenfond kommt.


Die Gemeinde Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall am Morgen, wenige Stunden nach der Überschwemmungskatastrophe Ende Mai 2016. Vier Menschen verloren durch das plötzlich hereinbrechende Hochwasser ihr Leben. Beim Thema Katastrophenhilfe hatte Braunsbach Glück im Unglück: zur Beseitigung der öffentlichen Schäden in Höhe von rund 103,5 Millionen an Gebäuden und Infrastruktur bewilligte das Land ein Sonderprogramm in Höhe von 10,6 Millionen Euro.

Anders die Lage indessen für Pfullingen im Landkreis Reutlingen vier Wochen später: Rund 1,2 Millionen Euro Schäden an öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur. Viel für die rund 18 000 Einwohner große Stadt. Viel zu wenig indessen aber für die Landes-Katastrophen-Hilfen. Diese griffen erst  bei Mindest-Gesamtschäden ab  50 Millionen Euro.

Diesem Problem will die grün-schwarze Landesregierung jetzt mit einem neuen Katastrophen-Fond entgegentreten, der gemeinsam hälftig vom Land und den Kommunen bestückt wird, so Innenminister Thomas Strobl heute  in Stuttgart. Der Fond setzt sich aus 25 Millionen Euro für Hilfe an Kommunen zusammen. 5 Millionen kommen für Soforthilfen an Privatpersonen, Familien und Unternehmen hinzu.

Unabhängig von der Gesamtschadenshöhe steht der Fond dann für kommunale Hilfen auch für kleinere Schadensereignisse wie in Pfullingen zur Verfügung, die bisher durch den"Rost" fielen.  Im Gegenzug kommt das Land als Helfer dann erst bei 100 Millionen und mehr ins Spiel.

Der Grundgedanke sei hier die Subsidiarität, so Strobl: Dir Zuständigkeiten und Abläufe so nah wie möglich an den Geschehnissen ansiedeln. Wo es ein lokales Unwetter gibt, sollen die Kreise urteilen und helfen. Bei einem Ereignis, das einen Landkreis betrifft, hingegen das Landratsamt.  Bei kreisüberschreitenden Geschehnissen kämme dann erst das Land ins Spiel.

Änderungen gibt es auch beim Thema Soforthilfen an Privathaushalte und Unternehmen - in der Regel von 500 Euro für eine Person bis maximal 2500 Euro für Familien. Diese sole "noch unbürokratischer und schneller helfen".  So wird zukünftig kein Beschluss des Ministerrats  mehr notwendig sein. Stattdessen kann der Innenminister, in Ansprache mit dem Ministerpräsidenten, die Freigabe erteilen.

Betroffene müssen zudem keine aufwändigen Nachweise für Schäden erbringen; stattdessen muss der Schaden lediglich im durch Rathäuser und Landratsämter bewilligten Antrag lediglich glaubhaft gemacht werden.

Das Geld soll weiter bloß eine Überbrückungshilfe für das Allernötigste sein und keine Schadensregulierung. Die bleibe, im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit, beim Einzelnen und dessen Versicherungen.

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