Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Nacht nicht selten als Freibrief für Straftaten mißverstanden werde, so die Polizei. Dasselbe gelte auch für das neuartige Phänomen der sogenannten Horror-Clowns.
Bei Halloweenstreichen, die das Eigentum oder gar die Gesundheit von Menschen gefährden oder schädigen handle es sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten, die die Polizei konsequent verfolge. Menschen, die von Horror-Clowns in Angst und Schrecken versetzt würden, könnten zu Überreaktionen neigen – mit gravierenden Folgen für die eigentlichen Übeltäter.