Hintergrund des wieder aufgerollten Verfahrens ist ein Prospekt zu deren drittem Börsengang im Jahr 2000. Die Kläger erheben den Vorwurf, dass sie durch falsche Angaben Geld verloren hätten.
Der Bundesgerichtshof hat die Angaben in diesem Prospekt mittlerweile als objektiv falsch gewertet und den Fall zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt verwiesen.
Dieses muss nun klären, ob die falschen Angaben die Entscheidung der Käufer und die Entwicklung der Aktien beeinflusst haben. Der einstige Musterkläger, ein pensionierter Finanzbeamter aus Reutlingen, ist mittlerweile verstorben.