Justizia | Bildquelle: pixelio.de - Lupo Foto: pixelio.de - Lupo

Karlsruhe:

Eilentscheidung: Grünes Licht für CETA-Unterzeichnung - aber mit Einschränkungen

Stand: 13.10.16 23:13 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer Eilentscheidung heute grünes Licht gegeben, dass die Bundesregierung das CETA-Freihandelsakommen zwischen der EU und Kanada auf dem EU--Gipfel am 27. Oktober unterzeichnen kann. Das Gericht lehnte mehrere Eilanträge ab.


Die Bundesregierung muss aber sicherstellen, dass Deutschland wieder aussteigen kann, sollten die Karlsruher Richter später so entscheiden. Zudem sind vorerst nur jene Teile anwendbar, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Fragen, bei denen die Kompetenzen noch bei den Nationalstaaten liegen, jedoch nicht. Ohne Zustimmung des Bundestags darf der CETA-Lenkungsausschuss zudem auch das Abkommen nicht ändern.
WERBUNG:



Seitenanzeige: