57 gestohlene Tübinger Fahrräder emtdeckt | Bildquelle: Polizeipräsidium Traunstein

Tübingen / Traunstein:

Kurierfahrer mit 57 gestohlenen Fahrrädern und Baugerätschaften gestoppt

Stand: 09.09.16 16:18 Uhr

Am Mittwoch, 07.09.16 wurde in den Morgenstunden ein bosnischer Kleintransporter mit Anhänger, unterwegs auf der A 8 in Richtung Salzburg, durch eine Streife der Bundespolizei angehalten. Es kamen ca. 57 Fahrräder (meist hochwertige Trekking- und Rennräder) zum Vorschein, die Teilweise noch versperrt waren. Der Großteil der Fahrräder wurde in Tübingen gestohlen.

Am Mittwoch, 07.09.16 wurde in den Morgenstunden ein bosnischer Kleintransporter mit Anhänger, unterwegs auf der A 8 in Richtung Salzburg, durch eine Streife der Bundespolizei angehalten.

Dabei sahen sich die Beamten auch die Ladung an, die aus einer Vielzahl von Fahrrädern und unterschiedlichsten Maschinen bestand.

Die Überprüfung vor Ort ergab bei einem Fahrrad einen Fahndungstreffer. Es wurde einige Tage zuvor in Tübingen entwendet.

Zur Durchführung weiterführender Ermittlungen wurde das gesamte Gespann samt Fahrer an die Schleierfahndung Piding übergeben. Dort wurde das Gespann entladen.

Es kamen ca. 57 Fahrräder (meist hochwertige Trekking- und Rennräder) zum Vorschein, die Teilweise noch versperrt waren.

Zudem waren noch etliche Gerätschaften, wie Bohrmaschinen, Motormäher und diverse Kleingerätschaft in dem Anhänger verstaut.

Die Ermittlungen ergaben, dass ein großer Teil der Fahrräder im Bereich Tübingen als gestohlen gemeldet wurde.

Die beiden bosnischen Fahrzeuginsassen gaben zu verstehen, dass sie lediglich den Auftrag hätten, die Fracht nach Bosnien zu bringen.

Die Männer wurden wegen Hehlerei polizeilich vernommen und die Fahrräder, sowie ein Teil der Baugeräte sichergestellt. (Polizeipräsidium Reutlingen / Polizeipräsidium Traunstein)

Der Fahrer des Gespanns wurde zudem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt, da er die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nicht besaß.

Der Beifahrer hatte im Ablagefach eine Luftdruckpistole zugriffbereit platziert, für die er einen „kleinen Waffenschein" benötigt hätte. Diesen konnte er jedoch nicht vorweisen und wurde wegen einem Verstoß nach dem Waffengesetz zusätzlich angezeigt, die Pistole sichergestellt.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Traunstein konnten die beiden Männer nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung die Weiterfahrt fortsetzen.

Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

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