Guido Wolf | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Fahrverbot als Strafe: Justizminister Wolf sieht Nachbesserungsbedarf und offene Fragen

Stand: 10.08.16 17:15 Uhr

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf, CDU, hat sich grundsätzlich positiv zu einem Gesetzesentwurf über ein Fahrverbot als Sanktionsmöglichkeit für Straftäter geäußert; bei dem Gesetzesentwurf durch das Bundesjustizministerium stellten sich aber schwierige Rechtsfragen.

Ein Fahrverbot könne nur Führerschein- und KfZ-Inhaber treffen und sei damit eine Sondersanktion gegen eine spezifische Personengruppe. So träfe ein solches Verbot einen Berufspendler wesentlich härter als Menschen, die in einer Stadt mit gutem Nahverkehr lebten.

Das von SPD-Chef Sigmar Gabriel geforderte Fahrverbot bei Verletzung von Unterhaltspflicht hält Wolf für besonders problematisch:Was nutze ein Fahrverbot, wenn der Unterhaltspflichtige dann seinen Job verliere. Wolf sieht an dem vorliegenden Gesetzesentwurf deshalb noch Nachbesserungsbedarf.

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