EURO-Banknoten | Bildquelle: pixelio.de - Andreas Hermsdorf Foto: pixelio.de - Andreas Hermsdorf

Stuttgart:

Politik soll sich vor sich selber schützen: Landesrechnungshof will Schuldenbremse in Verfassung

Stand: 18.07.16 16:57 Uhr

Der baden-württembergische Landesrechnungshof fordert, dass die Schuldenbremse zeitnah in die Landesverfassung aufgenommen wird. Damit habe der Bürger die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Haushaltsführung durch die Landesregierung juristisch nachprüfen zu lassen. Ab 2020 muss das Land ohne neue Schulden auskommen. Der Rechnungshof spricht sich gleichzeitig aber auch dafür aus, dass es in Krisenzeiten die Möglichkeit für neue Schulden gibt. Insgesamt konstatiert die Behörde in ihrer Denkschrift für 2016, das das Land insgesamt stabil dasteht. Es gelte aber jetzt, das Land für schlechtere Zeiten wetterfest zu machen.


Es war ein kleines Lob für den erst kürzlich geschiedenen sozialdemokratischen Finanzminister Schmid: Boomende Konjuktur und hohe Beschäftigung ließen die Steuereinnahmen 2015 kräftig sprudeln: Überschüsse von rund einer Milliarde Euro. Zwei Jahre in Folge blieb das Land ohne neue und damit bei 46 Milliarden Schulden. Und: rund 350 Millionen Euro jährlich mehr soll es, der aktuellen Seuerschätzung zu Folge, auch in den kommenden Jahren geben. Stabil sei die Lage, aber trotzdem: die Männer und Frauen des Landesrechnungshofs mahnen in ihrer aktuelle Denkschrift für 2016 auch für kommende Legislatur zu äußerster Ausgabendisziplin.

Das Land könne auf Jahre der Haushaltskonsolidierung zurückblicken, so der Präsident des Landesrechnungshofs Max Munding heute in Stuttgart.Konsolidierung sei indessen aber kein Selbstläufer. Einmal Erreichtes müsse  gesichert werden und für neue Herausforderungen müssten jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden.

Und die hielten sich als unkalkulierbare und nicht vom Land zu beinflussende Risiken in mannigfachen Formen bereit. Baden-Württemberg müsse sich in guten Zeiten auf  Einnahmeausfälle, Zinsrisiken und anderes "wetterfest machen". Für den Rechnungshof sind die Themen Flüchtlingszahlen, der BREXIT und der Wirtsdchaftseinbruch der Schwellenländer solcvhe Unwägbarkeiten. Zudem drohe in Italien eine heraufziehende Bankenkrise.

Sorge bereitete der Finanzverwaltung darüber hinaus aber auch die interne Entwicklung: Dass es seit 2013 mit den die fixen Dauerkosten im Land, entgegen der einstigen Planungen,  nicht abwärts, sondern aufwärts gehe. 2013 habe man mit einem strukturellen Defizit von 2,3 Milliarden die Finanzplanungen auf dem Weg zur Nullverschuldung begonnen. Dann habe man 1,5 Milliarden abgebaut. Aktuell gehe man aber jetzt von einer permanenten Deckungslücke in Höhe von 2,8 Milliarden aus. Das bedeute: Man stehe jetzt vor einer noch größeren Herausforderung als 2013.

Für den Landesrechnungshof ist deshalb klar: auch grade in den besten Zeiten brauche weiter einen klaren, einen gesetzlich vorgeschriebenen konsolidierungskurs, der nicht nur als Grundsatz im Haushaltsrecht stehe. Deshalb sei es notwendig, das Verbot der Neuverschudung in Landesverfassung aufzunehmen. Eine solche gesetzliche Fixierung durch den Landtag, die dann durch die Bürger gerichtlich überprüfbar sei, schütze den Gesetzgeber sozusagen vor sich selbst.

Eine Ausnahme soll es nach dem Willen des Landesrechnungshofs in der neuen Bestimmung geben: bei Fällen schwerer Krisen soll die Aufnahme von Schulden vorübergehend möglich bleiben, mit der Verpflichtung, diese auch wieder schnellstmöglich abzubauen.

Dass die grün-schwarze Landesregierung die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung generell wolle, so der Rechnungshof in seiner Denkschrift, sei zu würdigen. Ewig warten dürfen man aber nicht .Jetzt gleich nach der Beschäftigung mit dem Haushalt sei dafür der richtige Zeitpunkt.

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